Warum gibt es die Ausbildereignungsprüfung?

In meinen Workshops für die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung werde ich regelmäßig gefragt, warum man das überhaupt alles lernen muss. Oft höre ich Argumente wie

  • die Inhalte sind komplett realitätsfern
  • für die ganze Planung und Pädagogik ist im Alltag sowieso keine Zeit
  • wozu gesetzliche Regelungen lernen – man kann doch im Internet suchen?
  • Optional: man wolle sowieso nie ausbilden, sondern einfach nur die Meisterprüfung ablegen

Tief in meinem Herzen kann ich einige der Argumente vielleicht verstehen – und doch ist die Ausbildereignungsprüfung Pflicht – ob es einem gefällt oder nicht.

Warum die AdA Prüfung Pflicht ist? Die wichtigsten drei Gründe verrate ich dir in diesem Artikel.

Grund 1 warum die Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden muss: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat es so beschlossen

Okay, okay – ich gebe zu, das ist ein Totschlagargument. Aber es ist eben so. § 30 Fachliche Eignung – Berufsbildungsgesetz (BBiGbesagt:

“Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden.”

Nachdem die Nachweispflicht nach der Ausbildereignungsverordnung im Mai 2003 ausgesetzt wurde, traten zwei große Probleme auf:

  • es bildeten nicht mehr Unternehmen aus, obwohl die Ausbildereignungsprüfung nicht mehr abgelegt werden musste
  • die Qualität der Ausbildung sank signifikant
  • dafür stiegen die Ausbildungsabbrüche

Als Reaktion darauf wurde die Nachweispflicht nach der AEVO zum 1. August 2009 wieder in Kraft gesetzt – und seitdem müssen Menschen, die ausbilden wollen, die AdA Prüfung als Teil ihrer fachlichen Eignung nachweisen.

Gut zu wissen: Die Ausbildereignungsverordnung wurde zum in Kraft treten im Jahr 2009 überarbeitet. Hierfür wurden nicht nur die Anforderungen neu strukturiert, sondern auch aufgrund der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes erweitert und das Anforderungsprofil in Kompetenzen formuliert.

Grund 2 warum die Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden muss: auch die Ausbilder-Eignungsverordnung sieht die AdA Prüfung vor

§ 1 Geltungsbereich – Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV oder im Sprachgebrauch auch oft AEVO) besagt:

“Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.”

Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: “Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.”

Grund 3 warum die Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden muss: Ausbilden ist ohne pädagogisches und rechtliches Grundwissen natürlich schwer

Ausbilden ist ohnehin schon eine Herausforderung, da die Arbeit mit den jungen Menschen nicht leichter wird. Doch im Rahmen eines guten Vorbereitungskurses wird dir praxisnahes Wissen vermittelt, das dir den Alltag als Ausbilder erleichtern wird. Stell dir vor, du müsstest die Ausbildereignungsprüfung nicht ablegen: Würdest du dich mit den Themen Arbeitsrecht, Pädagogik und Psychologie so intensiv beschäftigen?

Wahrscheinlich nicht, oder?

Daher ist es schon sinnvoll, die AEVO Prüfung zur Pflicht zu machen – auch wenn es stressig ist. Wie ist deine Meinung dazu? Ich freu mich auf deinen Kommentar!


Quellen:

Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2009: Was ist neu?: https://www.foraus.de/media/a1_bwp_04_2009_ulmer_gutschow(1).pdf; zuletzt abgerufen am 27. September 2018

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